Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Gemeinsame elterliche Sorge
Elternpaare, die nicht miteinander verheiratet sind, können im Fachdienst Jugendhilfe das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beurkunden. Dies kann bereits vor der Geburt erfolgen. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.
Benötigte Unterlagen
vor Geburt:
- Mutterpass
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
nach der Geburt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
Rechtliche Grundlagen
§ 1626 Abs. 1 Nr. 1BGB
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Holger Gajewski | 06031 83-3295 | 06031 83-913295 | 83 |