Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Gemeinsame elterliche Sorge

Elternpaare, die nicht miteinander verheiratet sind, können im Fachdienst Jugendhilfe das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beurkunden. Dies kann bereits vor der Geburt erfolgen. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.

Benötigte Unterlagen

vor Geburt:

  • Mutterpass
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

nach der Geburt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

Rechtliche Grundlagen

§ 1626 Abs. 1 Nr. 1BGB
 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Holger Gajewski 06031 83-3295 06031 83-913295 83 E-Mail

Zuständig

Amtsvormundschaft und Beistandschaft