Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Gemeinsame elterliche Sorge
Sorgerecht (Beistandschaft)
Elternpaare, die nicht miteinander verheiratet sind, können im Fachdienst Jugendhilfe das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beurkunden. Dies kann bereits vor der Geburt erfolgen. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.
Benötigte Unterlagen
vor Geburt:
- Mutterpass
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
nach der Geburt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
Rechtliche Grundlagen
§ 1626 Abs. 1 Nr. 1BGB
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Holger Gajewski | 06031 83-3295 | 83 |