Täter-Opfer-Ausgleich durch die Jugendgerichtshilfe
Ziel dieser Maßnahme ist die Herstellung des Rechtsfriedens, die Verhinderung von Anklageerhebung und Strafverfahren durch Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung bei Opfern. Die Arbeit wird durch Beratung, gemeinsame Gespräche mit Tätern und Opfern sowie pädagogischer Einflussnahme auf das Verhalten und die Einstellung von Tätern und Täterinnen geleistet. Den Abschluss bildet ein Bericht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Christiane Volk | 06031 83-3310 | 06031 83-913310 | 19 |