Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Unterhalt für Kinder
Eltern sind gegenüber ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Wird ein unterhaltsberechtigtes Kind im Rahmen einer Beistandschaft durch den Fachdienst Jugendhilfe vertreten, wird die Unterhaltshöhe ermittelt und der unterhaltspflichtige Elternteil zur Beurkundung aufgefordert.
Besteht keine Bereitschaft zur urkundlichen Anerkennung des Unterhalts, kann der Beistand bei dem Amtsgericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bislang kein Unterhaltstitel (Urkunde eines Jugendamtes oder Notars, Vergleich - Vereinbarung - Urteil - Versäumnisurteil eines Gerichts) besteht. Existiert bereits ein Titel, kann Klage auf Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung gestellt werden.
Der Fachdienst Jugendhilfe beurkundet Unterhaltsverpflichtungen auch im Rahmen der Amtshilfe, d. h., wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteilt durch einen Rechtsanwalt oder ein anderes Jugendamt zur Beurkundung von Unterhalt aufgefordert wurde.
Die Beurkundung bei dem Jugendamt ist kostenfrei. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Für die Beurkundung:
- Personalausweis oder Reisepass
- das zur Beurkundung auffordernde Schreiben (z. B. von anderem Jugendamt oder Rechtsanwalt)
Ansprechpartner/innen
Unterhalt Standort Friedberg, Europaplatz, Gebäude B, (Butzbach, Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben, Münzenberg, Rockenberg, Bad Nauheim, Ober-Mörlen)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Holger Gajewski | 06031 83-3295 | 06031 83-913295 | 83 |