Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Vaterschaft
bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern
Bei Kindern nicht verheirateter Elternpaare kann die Vaterschaft bei dem Jugendamt anerkannt werden. Dies ist vor und nach der Geburt des Kindes möglich. Zur Rechtskraft der urkundlichen Vaterschaftsanerkennung wird die Zustimmungserklärung der Mutter benötigt. Diese Erklärung kann ebenfalls bei dem Jugendamt beurkundet werden. Die Beurkundung bei dem Jugendamt erfolgt kostenfrei. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.
Ist der von der Mutter als Vater benannte Mann nicht bereit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann eine Beistandschaft bei dem Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand bemüht sich dann um die Feststellung der Vaterschaft. Dies kann durch Klage bei dem Amtsgericht erfolgen.
Benötigte Unterlagen
freiwillige Anerkennung vor der Geburt des Kindes
- Mutterpass
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
freiwillige Anerkennung nach der Geburt des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
bei Einrichtung einer Beistandschaft
- Geburtsurkunde des Kindes
- Angaben zum Vater des Kindes
Ansprechpartner/innen
Beistandschaft Friedberg und Büdingen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Cindy Grünsfelder | 06031 83-3296 | 06031 83-913296 | 81 |