Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Vaterschaft

bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern

Bei Kindern nicht verheirateter Elternpaare kann die Vaterschaft bei dem Jugendamt anerkannt werden. Dies ist vor und nach der Geburt des Kindes möglich. Zur Rechtskraft der urkundlichen Vaterschaftsanerkennung wird die Zustimmungserklärung der Mutter benötigt. Diese Erklärung kann ebenfalls bei dem Jugendamt beurkundet werden. Die Beurkundung bei dem Jugendamt erfolgt kostenfrei. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.

Ist der von der Mutter als Vater benannte Mann nicht bereit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann eine Beistandschaft bei dem Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand bemüht sich dann um die Feststellung der Vaterschaft. Dies kann durch Klage bei dem Amtsgericht erfolgen.

Benötigte Unterlagen

freiwillige Anerkennung vor der Geburt des Kindes

  • Mutterpass
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

freiwillige Anerkennung nach der Geburt des Kindes

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile  

bei Einrichtung einer Beistandschaft

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Angaben zum Vater des Kindes

 

Ansprechpartner/innen

Beistandschaft Friedberg und Büdingen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Cindy Grünsfelder 06031 83-3296 06031 83-913296 81 E-Mail

Zuständig

Amtsvormundschaft und Beistandschaft