Neue Mietobergrenzen für das Jahr 2022

Die Dezernentin mit einer Karte des Wetteraukreises.

Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch mit einer Karte des Wetteraukreises.

Zum 1. Januar 2022 werden die Mietobergrenzen für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen angepasst. „Wir haben die Mietobergrenzen entsprechend der Marktentwicklung je nach Wohnungsgröße und Wohnort um bis zu 15 Prozent angehoben“, teilt Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch mit.

Grundlage für die Neuberechnung waren exakt 19.061 Datensätze, deren Werte unter anderem aus Zeitungs- und Internetanzeigen, tatsächlichen Mietverhältnissen und Daten des Amtes für Bodenmanagement gewonnen wurden.

Überprüfung alle zwei Jahre

Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel durch das Jobcenter Wetterau, ändern sich mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Mietobergrenzen, das heißt die angemessenen Kaltmieten. Die Berechnung der Mietobergrenzen basiert auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Das Gericht verlangt zur Beurteilung der Angemessenheit von Mieten ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“. „Dieses Konzept hat der Wetteraukreis bereits im Jahre 2014 in Kraft gesetzt. Seitdem werden die Mietobergrenzen alle zwei Jahre überprüft und angepasst“, erläutert die Wetterauer Sozialdezernentin.

In der Zeit von Juli 2019 bis Juni 2021 wurden für diese Berechnung insgesamt 19.061 Datensätze aus fünf Datenquellen ausgewertet. Jeder Datensatz entspricht einer Wohnung mit den jeweiligen Werten des Ortes, der Kaltmiete und der Größe der Wohnung.

Vier Vergleichsräume

Der Wetteraukreis wurde in vier sogenannte Vergleichsräume eingeteilt. Diese Vergleichsräume wurden anhand der Verkehrswege Infrastruktur und Sozialstruktur gebildet.

Vergleichsraum I:

Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach, Wöllstadt.

Vergleichsraum II:

Altenstadt, Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim.

Vergleichsraum III:

Büdingen, Glauburg, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt

Vergleichsraum IV:

Gedern, Hirzenhain und Kefenrod.

Alle vorhandenen Daten wurden den vier Vergleichsräumen nach Wohnungsgröße und Mietpreis pro Quadratmeter zugeordnet. „Wir haben keine Kappungen oder Rundungen vorgenommen. Die vorläufig angemessenen Betriebskosten wurden separat ausgewiesen. Zu den Betriebskosten zählen gemäß der Betriebskostenverordnung umlagefähige Kostenarten wie Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Kosten für Schornsteinfeger. Die angemessenen Betriebskosten wurden anhand des Durchschnitts der pro Quadratmeter anfallenden Betriebskosten ermittelt. Sie werden als „vorläufig“ bezeichnet, da die endgültigen Werte erst mit der Jahresendabrechnung vorliegen. „Gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise wird sich hier sicherlich noch einiges ändern“, so Sozialdezernentin Becker-Bösch.

Mit den Mietobergrenzen 2022 liegen nun die aktualisierten Werte angemessener Mietpreise für den Wetteraukreis vor. Eine Übersicht über die neuen Werte ist im Internet zu finden.

Veröffentlicht am: 03. Januar 2022