GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e. K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften)
Kfz-Zulassung
Bei einer GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e.K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften) erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz lt. HRA und Gewerbeanmeldung.
Diese kann auch auf eine nichtselbstständige Betriebsstätte erfolgen.
Hinweis:
Zulassung GmbH oder UG mit Zusatz in Gründung: Notariell beurkundeter Vertrag der Gesellschafter und Gewerbeanmeldung.
Benötigte Unterlagen
Handelsregisterauszug (HRA) und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug
Besonderes
HRA und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |
Zuständig
Zulassungsangelegenheiten