Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e. K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften)

Kfz-Zulassung

Bei einer GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e.K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften) erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz lt. HRA und Gewerbeanmeldung.
Diese kann auch auf eine nichtselbstständige Betriebsstätte erfolgen.

Hinweis:
Zulassung GmbH oder UG mit Zusatz in Gründung: Notariell beurkundeter Vertrag der Gesellschafter und Gewerbeanmeldung.

Benötigte Unterlagen

Handelsregisterauszug (HRA) und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug

Besonderes

HRA und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten