Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e. K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften)
Kfz-Zulassung
Bei einer GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e.K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften) erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz lt. HRA und Gewerbeanmeldung.
Diese kann auch auf eine nichtselbstständige Betriebsstätte erfolgen.
Hinweis:
Zulassung GmbH oder UG mit Zusatz in Gründung: Notariell beurkundeter Vertrag der Gesellschafter und Gewerbeanmeldung.
Benötigte Unterlagen
Handelsregisterauszug (HRA) und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug
Besonderes
HRA und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |
Zuständig
Zulassungsangelegenheiten