Verfahrenslotsen im Wetteraukreis
Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien bei der Antragstellung und Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen.
- Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII), also Anspruchsberechtigte aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, (eine fachärztliche Diagnose ist unentbehrlich),
- deren Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
- deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
- deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).
Die Bedarfs- und Lebenssituation junger Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien erfordert häufig Unterstützung. Wir begleiten durch viele Institutionen und unterschiedliche (Sozial/Reha-)-Leistungen, die in einem komplexen und ausdifferenzierten Zuständigkeitssystem verortet sind. Dieser Zuständigkeitsdschungel ist bisher für mögliche Anspruchsberechtigte oft schwer zu durchblicken.
Hier geben die Verfahrenslotsen des Wetteraukreises Orientierung, sollten Sie mit den Auskünften und der Beratung durch das Team der Eingliederungshilfe selbst nicht auskommen.
Die Unterstützung kann beinhalten:
- Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen
- Klärung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für die benötigte Hilfe
- Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger
- Hilfe bei der Antragstellung
- Begleitung im Verwaltungsverfahren
- Bestimmung der Entscheidungsfristen
- Beratung zu möglichen Rechtsmitteln und wie man diese nutzt (Widerspruch, Klage)
Achtung: keine Rechtsberatung! Diese muss durch einen eigenen Rechtsanwalt erfolgen - Individuelle Hilfe bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten
- Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen der Leistungsträger
- Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Die Verfahrenslotsen orientieren sich dabei am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen dabei, subjektive und passgenaue Unterstützung zu suchen
- Begleitende Vermittlung zu Ansprechpartner von Leistungsanbietern und anderen Hilfsmöglichkeiten für die Zielgruppe im Wetteraukreis
- auf Wunsch Begleitung zu Teilhabe- und Gesamtplangesprächen als Vertrauensperson
- sie hilft im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennt die Teilhabenetzwerke und Unterstützungsangebote in der Wetterau sowie im Umkreis
Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig von der Eingliederungshilfe sowie anderen REHA-Trägern und selbstverständlich vertraulich.
Die Verfahrenslotsen werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig.
Der Kontakt zu Verfahrenslotsen kann vielfältig sein:
Für eine erste Kontaktaufnahme ist sie über die Webseite erreichbar, damit man dort einen ersten telefonischen Termin mit ihr vereinbaren kann. In diesem Telefonat wird der Hilfebedarf ausgelotet. Es wird besprochen, wie die Wünsche an Unterstützungsmöglichkeiten der Anspruchsberechtigten umgesetzt werden können. Gegebenenfalls werden weitere persönliche Beratungsgespräche, in den Räumen des Wetteraukreises oder falls notwendig auch gerne bei Ihnen zu Hause, vereinbart. Sollte ein Bedarf auf Gebärdensprach-dolmetschende und Herkunftssprach-übersetzende Unterstützung von Nöten sein, ist dies im ersten Telefonat anzumerken.
Die Verfahrenslotsen werden höchst individuell und flexibel auf Ihr jeweiliges Beratungsanliegen eingehen und versuchen, gemeinsam mit Ihnen die passenden Angebote für Ihre jeweilige Lebenssituation zu finden.
Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung liegt abhängig von der Behinderung entweder bei der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Eingliederungshilfe.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfen aus einer Hand.
Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung durch eine Beratung unserer Verfahrenslotsen? Hier können Sie für Ihr Anliegen einen Termin buchen.
Wir weisen darauf hin, dass aktuell ausschließlich telefonische Erst-Beratungen möglich sind. Klicken Sie für eine Terminbuchung auf den nachstehenden Link:
Im Rahmen Ihrer Online-Anmeldung füllen Sie bitte zunächst alle notwendigen Angaben aus und wählen dann einen für Sie passenden, freien Termin. Zum gewählten Termin werden Sie dann von uns angerufen.
Sollten Sie nach dem ersten Telefonat einen weiteren Beratungstermin wünschen, wird dieser im Gespräch individuell mit Ihnen vereinbart.
Benötigte Unterlagen
Hier können Sie Ihre Unterlagen einreichen:
Einreichen von Unterlagen zum Beratungstermin
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Grundlagen
- Dein Recht Verfahrenslotse (über die Rechte von Menschen mit Behinderung – verfahrenslotse.org)
- Informationen zur Inklusiven Jugendhilfe (gemeinsam-zum-ziel.org)
Besonderes
Anträge auf Eingliederungshilfe können Sie hier downloaden:
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII
- Frühförderung für Kinder mit Behinderung
- Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten und Schulen
- Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung - Familienentlastender Dienst
- Stationäre Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung
Termine
Wir erheben und speichern Ihre Daten zum Zwecke der Terminvereinbarung beim Fachdienst Beratung und Förderung gemäß Art. 6 DSGVO i.V.m. (Spezialgesetz: SGB VIII, HGöGD, AufenthG….). Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, insofern diese für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit und unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen nicht mehr erforderlich sind. Im Übrigen verweisen wir unsere Datenschutzerklärung
Zur Terminvereinbarung für Beratungen
Anschrift (Post)
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Beratung und Förderung
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